Energieausweis
Ob sinnvoll oder nicht — Gesetz ist Gesetz!
Energieausweis
Ob sinnvoll oder nicht — Gesetz ist Gesetz!
„Wer die Menschen liebt, kann niemals aufhören
Ihnen Gutes zu tun!“
Marie von Ebner-Eschenbach
„Wer die Menschen liebt, kann niemals aufhören
Ihnen Gutes zu tun!“
 Marie von Ebner-Eschenbach
 
Der gesetzlich vorgeschriebene ENERGIEAUSWEIS (EA) soll Sie auch nicht weiter belasten! Falls Ihnen kein aktueller EA (jünger als 10 Jahre) vorliegt, ist die Erstellung eines neuen EA durch ein renommiertes Architekturbüro im Zuge unserer Leistung für unsere Kunden “kostenlos”!
 
Worum geht es?

Seit dem 1.12. 2012  ist der Energieausweis (EA) beim Verkauf sowie bei der Vermietung von Liegenschaften bzw. bereits bei der Bewerbung im Internet  für alle Liegenschaftseigentümer gesetzlich verpflichtend.
Sollte(n) der/die Eigentümer(innen) dieser Pflicht nicht nachkommen, droht bei Bekanntwerden dieses Rechstverstoßes eine Geldstrafe von bis zu € 1.500,-
Der Grundgedanke dieser Regelung war es, so sollte man annehmen, den Interessenten(innen) (Käufer oder Mieter) eine möglichst realitätsnahe Information über den zu erwartenden Energieverbrauch nahe zu bringen (Heizkostenberechnung). Dies nach Berechnung der zu erwartenden Energiemenge in Kilowattstunden (kwh) pro m² Wohnfläche pro Jahr (kwh/m²/a)!

In der Praxis sind die Zahlen im Energieausweis meist nicht einmal eine ungefähre Angabe, oft leider weit ab der Realität. Die Abweichungen vom tatsächlichen Heizungsverbrauch zum „errechneten“ Verbrauch am erstellten Energieausweis klaffen nicht selten um ca. 30-70% auseinander, nach oben oder unten!

Der Grund dafür ist, daß einmal mehr aus Zeitgründen(Kostengründen) nur in Ausnahmefällen die Liegenschaft vom beauftragten Baumeister, Architekt oder Ziviltechniker tatsächlich besichtigt wird! Die Aufbauten wie Wandstärken, verwendete Materialien, die Isolierung der Aussenhaut bzw. des Daches, oder die Fensterqualität wird geschätzt oder im „Idealfall“ aus überalterten Plänen abgelesen die meistens nicht oder nicht mehr mit dem Istzustand der Liegenschaft übereinstimmen. Kältebrücken sowie Baufehler finden im Energieausweis meist gar keine Berücksichtigung. Bei Mehrparteienhäusern wird meist nur der EA von einer „Referenzwohnung“ erstellt, wo jedoch die Heizwerte von 2 baugleichen Wohnungen je nach Sonneneinstrahlung (Nord oder Südseite) oft nicht annähernd vergleichbar sind.

Daß sich unsere Kunden nicht weiter mit dem Thema EA belasten müssen, bieten wir Ihnen zu unserer umfangreichen „Sorglospaket“ auch die kostenlose Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises an!
Für eine exakte Beurteilung der Bausubstanz samt eingehender Begutachtung der Liegenschaft bieten wir auf Wunsch den Kaufinteressenten den Kontakt zum Experten (Baumeister, Architekt) an.

Haben Sie weitere Fragen?
E-Mail: immobilienoptimierung@aon.at
EINSCHÄTZUNG - OPTIMIERUNG - VERWERTUNG
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